Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden
bei Verträgen über Pauschalreisen nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuches (Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2302)
Veranstalter / Reisevermittler
Deltapax Reisen GmbH
Frankfurt am Main, Deutschland
Telefon: +49 211 5 888 8
E-Mail: info@doel.de
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
- Die Reisenden können die Pauschalreise — innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten — auf eine andere Person übertragen.
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (z. B. Treibstoffpreise) sich nach Vertragsschluss erhöhen und dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist.
Insolvenzschutz
Deltapax Reisen GmbH hat die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzabsicherung abgeschlossen. Bei Insolvenz des Reiseveranstalters werden Rückzahlungen sichergestellt.